Es ist fünf vor zwölf.
Was sich durch NIS2 für die Geschäftsführung ändert. Drei Handlungsempfehlungen für Sie.
Die NIS2-Richtlinie legt konkrete Verpflichtungen insbesondere für die Geschäftsleitung fest (Art. 20 NIS-2-RL, § 38 BSIG-E).
Auch wenn sie es nicht hören wollen: Mit NIS2 müssen Geschäftsführer und Vorstände ihrer Verantwortung nachkommen und IT-Sicherheit in ihrem Unternehmen herstellen, um eine persönliche Haftung zu vermeiden.
Auch wenn Aufgaben im Rahmen der IT-Sicherheit an Mitarbeiter wie bspw. den ISB/CISO delegiert werden, bleiben sie als Leitungsorgane letztverantwortlich.- Kennen Sie die neuen Verpflichtungen der Geschäftsleitung?
Wissen Sie, welche Strafen bei Verstößen gegen Cybersecurity-Pflichten drohen?
- Haben Sie die veränderten Haftungsregelungen für die Geschäftsführung im Blick?
Unsere Fachexperten bei AirITSystems unterstützen Sie dabei, im Dschungel der Gesetzgebung den Durchblick zu bewahren und gleichzeitig die strategischen Vorteile der NIS2-Richtlinie zu nutzen.
Unser ersten drei Handlungsempfehlungen:
Ermittlung & Analyse systemischer Reifegrade
Schritt 1:
GAP-Analyse Self-Assessment für IT &
IT-gestützte Bausteine
NIS2 GAP-Analyse Self-Assessment
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Sie sind von NIS2 betroffen. Kennen Sie denn schon den Stand ihrer Cybersicherheitsstruktur? Ist diese nach NIS2-Vorgaben ausgerichtet? Nein?
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Schritt 2:
Prozessuale Bewertung abseits der IT
Strategische Vorteile nutzen - Resilienz stärken
NIS2 als strategischer Ansatz bietet mehrere Vorteile.
Es stärkt die Widerstandsfähigkeit des Unternehmens gegen Angriffe, fördert das Vertrauen von Kunden sowie Partnern und bietet Wettbewerbsvorteile. Die Bausteine der Informationssicherheit schützen zudem die Reputation des Unternehmens, denn proaktive Maßnahmen können potenzielle Schäden durch Cyberangriffe erheblich reduzieren und somit direkte Kosten wie Datenverlust oder lange Ausfallzeiten sowie indirekte Kosten wie Reputationsverlust, Strafen oder hohe Versicherungsbeiträge vermeiden.
Warum sich die Haftung der Geschäftsführung durch NIS2 ändert!
Die Geschäftsführung bzw. der Vorstand trägt immer die finale Organisationsverantwortung für die Managementsysteme. Auch wenn sich Aufgaben delegieren lassen, die Verantwortung lässt sich nicht delegieren. Zudem nimmt die NIS2-Richtlinie das Leitungsorgan nun zum Teil mit in die Aufgabenpflicht.
Ihre Berater zum Thema NIS2, GAP-Analyse und Informationssicherheit
Haben Sie schon alle Herausforderungen für die Umstellung auf NIS2 gemeistert? Haben Sie noch Fragen zu Ihrer eigenen erstellten NIS2 GAP-Analyse Self-Assessment?
Sicherheit ist nicht optional. Unsere Teams für Informationssicherheit stehen Ihnen gerne zur Verfügung, um eine erste Expertenbewertung zu liefern oder gemeinsam abgestimmte Aktionspläne zu entwickeln. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen.
Mehr über Consulting & Business Support von AirITSystems erfahren
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Um die Qualitätsansprüche unser Kunden und des Marktes in jeder Hinsicht zu erfüllen, hat AirITSystems im Jahr 2007 ein Qualitätsmanagement eingeführt. Unternehmen die Qualitätsmanagementsysteme nutzen, sind bereit an der ständigen Verbesserung ihrer Prozessabläufe zu arbeiten und Qualitätsstandards einzuhalten. Mit unserer Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 können wir die Qualität unserer Produkte und Dienstleistungen eindeutig nachweisen. Und unsere Kunden haben die Sicherheit, von uns Leistungen auf höchstem Niveau erhalten zu können.
2010 hat sich AirITSystems außerdem erstmalig dem
Umweltmanagementsystem des Hannover Airport angeschlossen. Die Validierung des Umweltmanagementsystem erfolgt gemäß EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) und die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001.
2017 ließ sich die Organisationseinheit "Managed Service/Betrieb" des Bereiches Netzwerktechnologien nach ISO/IEC 27001:2013 zertifizieren.
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