Das Notfall- und Gefahren-Reaktions-System (NGRS) nach DIN VDE V 0827
DIN VDE V 0827 richtet sich vor allem an Versicherer, Architekten, Bauherren, Hersteller und Fachfirmen von Sicherheitsanlagen, Eigentümer, Betreiber, Benutzer von öffentlichen Gebäuden u.v.m.
DIN VDE V 0827 beschreibt das Vorgehen, um Menschen in öffentlichen Einrichtungen gegen alle möglichen Gefahren zu schützen. Die Norm beschreibt dabei die technischen Maßnahmen für das Risikomanagement sowie die Schnittstellen.
Hierfür wird u. a. das Restrisiko, die Schutzgrade (1-3), die Verantwortlichkeiten, die Dokumentation während der Bauphase sowie die spätere Nutzung bestimmt. Die DIN VDE V0827 umfasst derzeit vier Teile:
- DIN VDE V 0827-1 2016-07: Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 1: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Grundlegende Anforderungen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Aktivitäten
- DIN VDE V 0827-2 2016-07: Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 2: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Ergänzende Anforderungen für Notfall- und Gefahren-Sprechanlagen (NGS)
- DIN VDE V 0827-3: Notfall- und Gefahren-Systeme – Teil 3: Notfall- und Gefahren-Reaktions-Systeme (NGRS) – Risikomanagementakte und Anwendungsbeispiele
- DIN VDE V 0827-11 2018-12: „Notruf- und Service-Leitstelle (NSL) – Leitstelle mit Sicherheitsaufgaben“
- Mit DIN VDE V 0827 wurden zum ersten Mal die Anforderungen an technische Systeme geregelt, die in Notfällen einen Alarm auslösen. Dennoch besteht durch diese Norm keine Pflicht, Notfall- und Gefahren-Systeme einzusetzen. Werden diese aber dennoch installiert, müssen sie den anerkannten Regeln folgen.