Wo muss ein Rauch- und Wärmeabzug installiert werden?
          
Verpflichtend sind die Installationen vom  Rauch- und Wärmeabzug in Treppenhäusern von Sonderbauten. Hierunter versteht  man beispielsweise Kultureinrichtungen oder Verkaufsstätten, aber auch große  Industriebetriebe. Überall dort, wo große Menschenansammlungen erfolgen oder  mit einem hohen Publikumsaufkommen gerechnet werden muss, sind solche  Sicherheitslösungen einzuplanen.
    Im privaten Umfeld müssen  Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nicht installiert werden. Hier reicht ein  standardisierter Rauchmelder. Bei der Installation der RWA ist es erforderlich,  dass die Montagehöhe des Auslösers nach Vorschrift umgesetzt wird. Diese  besagt, dass eine mittige Montagehöhe (1400 mm) über der Fußbodenoberkante zu  erfolgen hat.