Wo muss ein Rauch- und Wärmeabzug installiert werden?
Verpflichtend sind die Installationen vom Rauch- und Wärmeabzug in Treppenhäusern von Sonderbauten. Hierunter versteht man beispielsweise Kultureinrichtungen oder Verkaufsstätten, aber auch große Industriebetriebe. Überall dort, wo große Menschenansammlungen erfolgen oder mit einem hohen Publikumsaufkommen gerechnet werden muss, sind solche Sicherheitslösungen einzuplanen.
Im privaten Umfeld müssen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nicht installiert werden. Hier reicht ein standardisierter Rauchmelder. Bei der Installation der RWA ist es erforderlich, dass die Montagehöhe des Auslösers nach Vorschrift umgesetzt wird. Diese besagt, dass eine mittige Montagehöhe (1400 mm) über der Fußbodenoberkante zu erfolgen hat.