Fehlalarm oder Falschalarm?
Die Falschalarmrate bezieht sich auf die prozentuale Aktivierung eines Rauchmelders oder einer anderen Brandschutzanlage, ohne dass eine Gefahr zugrunde liegt. In Deutschland wird sehr oft der Begriff Fehlalarm verwendet, der jedoch nach DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall) nicht korrekt ist. In der DIN-Norm wird der Begriff Falschalarm genutzt. Umgangssprachlich ist auch das Wort Falschalarmquote geläufig. Laut Begriffsbestimmung nach DIN VDE 0833-1 ist ein Falschalarm ein Alarm, der ausgelöst wurde, ohne dass eine Gefahr vorhanden ist.
Argumentiert wird diese Begriffsbestimmung damit, dass das Wort „Fehl“ auf einen technischen Fehler hinweist und nicht auf das Eingreifen des Menschen, der mutwillig einen Alarm auslöste. In Deutschland lassen sich dazu verschiedenen Klassifizierungen finden, die in der DIN VDE 0833-01 aufgezeigt sind. Dort sind die einzelnen Fehlalarmarten definiert. Dazu gehören: