Fehlalarm oder Falschalarm?
          
Die Falschalarmrate bezieht sich auf die  prozentuale Aktivierung eines Rauchmelders oder einer anderen  Brandschutzanlage, ohne dass eine Gefahr zugrunde liegt. In Deutschland wird  sehr oft der Begriff Fehlalarm verwendet, der jedoch nach DIN VDE 0833-1 (Gefahrenmeldeanlagen  für Brand, Einbruch und Überfall) nicht korrekt ist. In der DIN-Norm wird der  Begriff Falschalarm genutzt. Umgangssprachlich ist auch das Wort  Falschalarmquote geläufig. Laut Begriffsbestimmung nach DIN VDE 0833-1 ist ein  Falschalarm ein Alarm, der ausgelöst wurde, ohne dass eine Gefahr vorhanden  ist.
    Argumentiert wird diese Begriffsbestimmung  damit, dass das Wort „Fehl“ auf einen technischen Fehler hinweist und nicht auf  das Eingreifen des Menschen, der mutwillig einen Alarm auslöste. In Deutschland  lassen sich dazu verschiedenen Klassifizierungen finden, die in der DIN VDE  0833-01 aufgezeigt sind. Dort sind die einzelnen Fehlalarmarten definiert. Dazu  gehören: