Wer kann eine Zertifizierung beantragen??
Die NSL-Zertifizierung kann von einem Alarmdienstleister beantragt werden. Damit trägt das zertifizierte Unternehmen die Verantwortung für die gesamte Sicherungskette.
Weitere Leistungen können auch durch Partnerunternehmen (Kooperationen) erbracht werden und müssen nicht zwangsläufig durch den Alarmdienstleister selbst erfolgen. Dadurch ist es möglich, dass Notruf- und Service-Leitstellen (NSL), die nicht der DIN EN 50518 entsprechen, dennoch VdS-konform sind.
Das Besondere: Neben technischen Anforderungen wird neuerdings auch die Leistungsmessung berücksichtigt. Dadurch soll die Qualität der Sicherungskette für jedes Alarmobjekt optimiert werden. Auch die enge Zusammenarbeit zwischen dem bereitstellenden Unternehmen und der NSL soll verbessert werden und somit noch mehr Sicherheit bieten.