Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter hat lt. BDSG die ordnungsgemäße Anwendung der Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen, mit deren Hilfe personenbezogene Daten verarbeitet werden sollen. Dafür ist er über die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten rechtzeitig zu unterrichten.
Darüber hinaus hat er die Pflicht, die Mitarbeitenden, die mit personenbezogenen Daten arbeiten, mit den Datenschutzvorschriften und mit den besonderen Erfordernissen vertraut zu machen.
In Art. 39 DSGVO wird zudem gefordert:
- Unterrichtung und Beratung des Auftragsverarbeiters und der Beschäftigten, die personenbezogene Daten verarbeiten
- Überwachung der Einhaltung dieser Verordnung sowie anderer Datenschutzvorschriften der Union
- Zuweisung von Zuständigkeiten, der Sensibilisierung und Schulung der beteiligten Mitarbeiter
- Beratung – auf Anfrage – im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung und Überwachung ihrer Durchführung gemäß Artikel 35 DSGVO
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Tätigkeit als Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde