Vorkenntnisse
Für die Teilnahme an der Schulung „Datenschutz II“ werden grundlegende Kenntnisse der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vorausgesetzt, wie sie in der Schulung „Datenschutz I“ vermittelt werden. Ein sicherer Umgang mit den zentralen Begriffen und Prinzipien des Datenschutzrechts wird vorausgesetzt, um der Schulung optimal folgen zu können.
Für wen ist die Schulung geeignet?
Diese Schulung richtet sich an Mitarbeitende, Datenschutzkoordinatoren und Führungskräfte, die bereits über Grundkenntnisse im Datenschutz verfügen und ihr Wissen gezielt vertiefen möchten. Besonders geeignet ist sie für Personen, die regelmäßig mit sensiblen Daten umgehen oder mit der Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Unternehmen vertraut sind.
Inhalte der Schulung
Diese weiterführende, dreistündige Schulung baut auf den Inhalten der Datenschutz-Grundlagenschulung auf und ermöglicht eine gezielte Vertiefung ausgewählter Themen. Anhand praxisnaher Beispiele wird das Verständnis für komplexere datenschutzrechtliche Zusammenhänge nachhaltig gestärkt und die Anwendung im beruflichen Kontext gefestigt.
- Wiederholung und Vertiefung zentraler Inhalte der Grundlagenschulung
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 Abs. 1 EU-DSGVO)
- Praxisnahe Übungsfälle zur Anwendung der Datenschutzprinzipien
Durch den Fokus auf anspruchsvollere Fragestellungen und konkrete Anwendungsszenarien wird das vorhandene Wissen praxisnah vertieft. Die Teilnehmenden gewinnen mehr Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten und lernen, datenschutzrechtliche Anforderungen souverän in ihrem Arbeitsumfeld umzusetzen.