Kurz gesagt: Was nicht im Kreditwesengesetzt (KWG) drinsteht, findet sich in den MaRisk. Was hier wiederum fehlt, wird in den BAIT behandelt und was hier ebenso fehlt, findet sich in den ZAIT. Warum es kein einheitliches Rahmenwerk der BaFin gibt, bleibt wohl allen Beteiligten für immer ein Rätsel. So müssen die Unternehmen sich mit KWG, MaRisk, BAIT und ZAIT gleichzeitig auseinandersetzen.