Der Prüfungsstand kommt nicht in allen Unternehmen zum Einsatz. Sollten Sie ein Dienstleistungsunternehmen führen, dann könnte IDW PS951 bei Ihnen greifen. Jedoch nur, wenn Sie in Ihrem Unternehmen über einen Nachweis über wirksame Maßnahmen für das dienstleistungsbezogene interne Kontrollsystem verfügen. Wann genau ist das der Fall? Wenn beispielsweise ein Kunde eine Funktion an ein Unternehmen in der Dienstleistungsbranche übergibt, das sich dann wiederum auf die Rechnungslegung auswirken kann.
Ein gutes Beispiel zur Verdeutlichung ist die Auslagerung von Personalabrechnungen.