Ab Mitte April wurde die ersten Corona-Lockerungen in Kraft gesetzt. Das lies viele Händler im ersten Moment aufatmen. Doch sind diese Lockerungen begleitet durch strenge behördliche Auflagen. Die systemrelevanten Unternehmen, wie beispielsweise der Lebensmitteleinzelhandel kontrollierte seither den Einlass über eine bestimmte Menge von Einkaufswägen. Personaleinsatz und Gedränge waren die Folge.
Nun sind alle Händler, die ihre Verkaufstüren öffnen dürfen, dazu verpflichtet sich an die Regularien der Quadratmeterregel in den jeweiligen Bundesländern zu halten und auch nachzuweisen. Das heißt es ist nur einer bestimmten Anzahl von Kunden erlaubt sich gleichzeitig in einer Filiale aufzuhalten. Immer mehr Händler setzen dabei auf ein digital gesteuertes Zähl- und Zutrittssystem. So werden Personaleinsatzkosten reduziert, sowie Fehler bei der manuellen Überwachung, etwa durch abzählen von Einkaufswagen und Personen, vermieden.