Was bedeutet diese Entwicklung nun konkret?
Der Angemessenheitsbeschluss für die USA in Form des DPF war seit seinem Inkrafttreten nicht unumstritten, gab aber allen Beteiligten das Gefühl von rechtlicher Sicherheit. Insofern war zu erwarten, dass dieses Szenario in nicht allzu ferner Zukunft am Horizont auftauchen könnte. In der Vergangenheit gab es dieses Szenario bereits zweimal: bei Safe Harbour und bei Privacy Shield, den Vorgängern des Data Privacy Frameworks. Beide Male war der Wegfall des Angemessenheitsbeschlusses nicht das Ende des transatlantischen Datenaustauschs und auch ein dritter Wegfall des Angemessenheitsbeschlusses für die USA wird nicht das Ende bedeuten. Was es bedeuten wird, ist dass der Dokumentationsaufwand wieder deutlich höher ausfällt als bisher, aber man wird auch das irgendwie datenschutzkonform abwickeln werden können.
Wichtig ist, dass übereilte Reaktionen auf dieses Urteil zu vermeiden sind. Ein überstürztes Kündigen sämtlicher Verträge mit Microsoft, AWS, Google, etc. oder ein ebenso überstürztes Abschalten der Server ist nicht erforderlich, da der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission auch mit dem Urteil des Supreme Courts formal weiterhin Gültigkeit hat, bis die EU-Kommission ihn aufhebt oder der Europäische Gerichtshof (EuGH) diesen kippt.
Dies geschieht nicht in von heute auf morgen, die juristischen Zahnräder haben sich jedoch bereits angefangen zu drehen: Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat im September 2025 die Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen den Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission abgewiesen. Das entsprechende Rechtsmittel zum EuGH läuft seit Oktober 2025. Solche Verfahren dauern üblicherweise drei bis fünf Jahre. So lange hat man Zeit, um zu erwägen, ob es langfristig sinnvoller wäre EU-Dienste den etablierten US-Diensten vorzuziehen, wobei auch hier in die Erwägung mit einbezogen werden sollte, dass der EuGH in der Vergangenheit stets eine Risikoabwägung im Einzelfall und ergänzende Maßnahmen gefordert hat und kein Pauschalverbot ausgesprochen hat, welches in der Regel auch rechtswidrig wäre, da es unverhältnismäßig wäre.